CDU/CSU-Finanzpolitiker: Vorbehalte zu EU-Plänen für Wirtschafts- und Währungsunion

Mike Mohring: Kein Euro-Finanzminister!

Kiel – Die Landesregierungen sollen frühzeitig über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag verhandeln, um eine „tragfähige, transparente und diskriminierungsfreie Glücksspielregulierung in Deutschland zu schaffen“. Das hat die Konferenz der Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in den Ländern heute in Kiel gefordert. Hintergrund ist die gescheiterte Ratifizierung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags. Da der derzeit gültige Vertrag zum 30. Juni 2021 ausläuft, besteht Handlungsbedarf. Der Haushalts- und Finanzpolitische Sprecher der gastgebenden CDU-Landtagsfraktion, Ole-Christopher Plambeck, warb für das Schleswig-Holsteinische Modell der Glücksspielregulierung: „Wir sind überzeugt und haben gezeigt, dass unter anderem der Spielerschutz, aber auch der faire Wettbewerb durch den Rechtsstatus der Legalität für Anbieter gewährleistet werden kann.“

Grundsätzlich halten auch die Haushalts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktionen die Arbeit an einer Gesamtstrategie für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion für sinnvoll. Der Fahrplan dafür sollte nach ihren Vorstellungen noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 vorliegen, „damit diese grundlegende Reform für die Bürger erkennbar und nachvollziehbar wird“, wie es in dem Papier heißt. Entsprechend bitten die Abgeordneten die Bundesregierung, den Abstimmungsprozess zwischen den Mitgliedstaaten voranzutreiben. In Kiel formulierten die Unionspolitiker aus den Ländern und dem Bund ihre Erwartungen für diese Verhandlungen. „Entscheidend ist, dass haushalts- und finanzpolitische Fehlanreize vermieden und die parlamentarische Kontrolle gewahrt wird, denn diese Reform geht an Ende jeden deutschen Steuerzahler an“, erklärten Mohring und Plambeck übereinstimmend.

Beim Ausbau des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) kommt es den Unionspolitikern vor allem darauf an, dauerhaft die parlamentarischen Rechte abzusichern, wie sie in Deutschland bereits für den ESM bestehen. „Das gilt jedoch bereits für die notwendigen vertraglichen Änderungen, die gegebenenfalls auf

eine Anpassung des bestehenden völkerrechtlichen ESM-Vertragswerks begrenzt werden können“, betonte Plambeck. Strikt wendet sich die Sprecherkonferenz gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission, dem EWF ein Mandat für zeitlich begrenzte Kriseninterventionen in einzelnen Mitgliedstaaten zu erteilen. „Wir wollen und dürfen die Mitgliedstaaten nicht aus der Verantwortung entlassen. Es liegt in der Natur der Sache, dass notwendige und von der EU ohnehin schon begleitete Strukturreformen immer wieder aufgeschoben werden“, betonte Mohring.

Die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher sind sich einig, dass der Zeitpunkt für die Einführung eines europäischen Einlagensicherungssystems und einer Letztsicherung des Einheitlichen Abwicklungsfonds für Banken nicht gekommen ist. Die klare Botschaft der Konferenz: Jetzt nicht, denn bisher ist die Gefahr viel zu groß, dass Bankenrisiken und Schulden anderer Mitgliedstaaten zu Lasten deutscher Steuerzahler und Sparer vergemeinschaftet werden. Wie sie verdeutlichen, liegt der zeitliche Horizont deutlich hinter dem Jahr 2023. Denn erst dann ist der Bankenabwicklungsfonds so weit aufgefüllt, wie es die Mitgliedstaaten vertraglich zugesichert haben. „Aus dieser Pflicht sollten wir sie auch nicht entlassen“, so der Vorsitzende der Sprecherkonferenz. Wie er und Plambeck abschließend noch einmal verdeutlichten, ist der Grundton des Beschlusses, dass in erster Linie die Mitgliedstaaten in der Pflicht sind und bleiben, „Schulden abzubauen, Vorsorge für Krisen zu treffen und Strukturreformen durchzuführen. Die EU hilft schon jetzt auf vielfältige Weise, sie darf den Mitgliedstaaten diese Anstrengungen aber nicht abnehmen. Solidarität ist keine Einbahnstraße.“

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher

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