Entschließung der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz zur Asyl- und Flüchtlingspolitik

Deutschland ist gegenwärtig in einem Ausmaß Ziel von Asylbewerbern und Flüchtlingen, wie seit zwei Jahrzehnten nicht mehr. Diese Entwicklung stellt Bund, Länder, Kommunen und die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, Menschen Schutz zu gewähren, ist groß und durch die humanitären Katastrophen entlang der Fluchtwege über das Mittelmeer noch einmal gewachsen. Diese Bereitschaft fußt jedoch auf der berechtigten Erwartung, dass Schutz und Hilfe nur den Menschen zugutekommt, die diesen Schutz tatsächlich benötigen. Dies ist gegenwärtig bei knapp einem Drittel der Asylbewerber und Flüchtlingen der Fall.

Diese Erwartung gilt umso mehr, als die Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen
zehn Jahren für Migranten oder bereits in Deutschland lebende Ausländer durch etliche arbeitsmarktbezogene Aufenthaltstitel großzügige rechtliche Möglichkeiten geschaffen hat, eine Ausbildung, ein Studium oder eine Arbeit aufzunehmen, sich eine wirtschaftliche Existenz aufzubauen und zu integrieren. Mit der laufenden Neufassung des Bleiberechts werden sie für erforderliche Anpassungsqualifizierungen weiter verbessert. Dies ist auch im nationalen Interesse, da Deutschland durch eine seit Jahrzehnten niedrige Geburtenrate auf die Zuwanderung von Fachkräften angewiesen und es notwendig ist, sie durch eine gelebte Willkommenskultur zu unterstützen.
Nicht in erster Linie, aber auch aus diesem Grund ist durch die Reform des Asyl und Aufenthaltsrechts Anfang Dezember 2014 die Arbeitsaufnahme von qualifizierten Asylbewerbern und gut integrierten Geduldeten erleichtert worden. Gleichwohl muss dem innerhalb und außerhalb Deutschlands verbreiteten Eindrucks entgegengetreten werden, das Asylrecht sei im Grunde kein Schutzrecht, sondern ein Weg zur dauerhaften Einwanderung. Um die Aufnahmefähigkeit und Aufnahmebereitschaft für Flüchtlinge und politisch Verfolgte zu erhalten, ist entschiedenes Handeln der Europäischen Union, des Bundes und der Länder erforderlich. Wir müssen dabei klar zwischen Schutzbedürftigen und nicht-schutzbedürftigen Asylbewerbern unterscheiden.

In den Herkunftsgebieten
Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik müssen konsequent darauf ausgerichtet sein, die Ursachen für die vielfältigen Fluchtgründe soweit als möglich einzuschränken. Es gilt, durch offensive Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuwirken, dass Zweck und Grenzen des Asylrechts genauso bekannt sind, wie die Zuwanderungsmöglichkeiten. EU-finanzierte Hilfs- und Wiederansiedlungsprogramme in den Herkunfts- und Transitländern können dazu beitragen, Entwicklungsperspektiven vor Ort zu verbessern. Die EU ist insgesamt gehalten, sich bei der Bekämpfung der Fluchtursachen stärker als bisher zu engagieren. Wir erwarten aber auch von den Regierungen der Herkunftsstaaten vor allem auf dem Balkan und in Afrika, dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren Bürgern eine Lebensperspektive in ihrer Heimat ermöglichen.

Auf den Fluchtwegen
Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen den Tod finden, weil sie sich in die Hände von Schleuserbanden begeben. Die Seenotrettung bleibt eine wichtige humanitäre Aufgabe. Wir müssen verhindern, dass sich die Flüchtlinge in die Hände von Schleppern begeben und die gefährliche Reise durch die Sahara und über das Mittelmeer antreten. Angestrebt werden sollte auch die Einrichtung europäischer Informations- und Asylzentren in Nordafrika, in denenein, den europäischen Standards entsprechendes Prüfverfahren durchgeführt wird. Europa hat ein elementares Interesse an einer Stabilisierung Libyens und die Bildung einer einheitlichen Regierung, welche ihren Bürgern eine Zukunft bietet.
Entscheidend ist auch, die Schleuserkriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen. Das Konzept der Europäischen Union vom 18. Mai 2015, zunächst aufzuklären, Schiffe zu beschlagnahmen und sie gegebenenfalls unbrauchbar zu machen, ist ein Ansatz.

Innerhalb der Europäischen Union
Die mit Asylbewerbern und Flüchtlingen verbundenen Lasten müssen innerhalb der Europäischen Union gleichmäßig getragen werden. Es ist nicht gerecht, dass fünf EU-Länder, darunter Deutschland, drei Viertel aller Flüchtlinge aufnehmen. Der Vorschlag der EU-Kommission vom 13. Mai 2015 zur grundsätzlichen Verteilung der Flüchtlinge in der gesamten Europäischen Union nach Quoten ist ein erster Schritt zu einer gerechten Verteilung und zu einem umfassenden Konzept zur Steuerung der Zuwanderung nach Europa.

Vertrauen in europäische Maßnahmen setzt allerdings voraus, dass die bestehenden europarechtlichen Regelungen eingehalten werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass das sogenannte Dublin-Verfahren von Mitgliedstaaten und Asylbewerbern unterlaufen wird. Ist Abhilfe dauerhaft nicht möglich, müssen nach dem Krisenmechanismus des Schengener Grenzkodex auch befristete Grenzkontrollen erwogen werden. Sollte die Verteilung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in der EU neu geregelt werden, muss das Dublin-Verfahren entsprechend angepasst werden. In jedem Fall sprechen wir uns für eine Intensivierung der Schleierfahndung im grenznahen Bereich aus.

Alle europäischen Staaten müssen eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung von Flüchtlingen gewährleisten. Es darf nicht sein, dass Rücküberstellungen von Deutschland in die zuständigen Erstaufnahmeländer nach dem Dublin-Verfahren an der dortigen Unterbringungssituation oder dem fehlenden Aufnahmewillen der Betroffenen EUMitgliedstaaten scheitern.

Im Asylverfahren
Überlange Asylverfahren sind weder den Antragstellern, noch den Ländern und Kommunen zuzumuten. Die erhebliche Aufstockung des Personals im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit dem Ziel, die Prüfung von Asylanträgen innerhalb von drei Monaten abzuschließen, ist hierbei ein wichtiger Schritt. So können auch Bestandsverfahren schneller abgebaut werden. Die Länder müssen die Verwaltungsgerichte in die Lage versetzen, Gerichtsverfahren um die Asylgewährung zu verkürzen. Ebenso muss auf Länderebene dafür Sorge getragen werden, dass bei abgelehnten Asylanträgen zeitnah Entscheidungen über das weitere Verfahren einschließlich erforderlicher Abschiebungen getroffen werden.

Asylbewerbern aus Herkunftsstaaten mit einer sehr hohen Anzahl von Asylsuchenden, bei
denen zugleich von vornherein klar ist, dass ihre Asylanträge aus rechtlichen Gründen nahezu immer abgelehnt werden müssen, sollen zukünftig nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden, sondern für die Dauer ihres Asylverfahrens in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben. Wir begrüßen die geplante Einrichtung einer Bund-Länder-AG, in der die Asylbewerber- und Flüchtlingsaufnahme neu strukturiert werden soll.

2015 sind bisher dreimal mehr Asylbewerber aus den Ländern des Westbalkans gekommen als aus Syrien. Die Länder Albanien, Kosovo und Montenegro sind wie bereits die anderen Länder des Westbalkans in die Liste der sicheren Herkunftsländer aufzunehmen. Dadurch können und sollen Asylanträge zügiger bearbeitet und Abschiebungen schneller umgesetzt werden.
Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern soll die Erwerbstätigkeit grundsätzlich verweigert werden. Kürzungsmöglichkeiten bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen geprüft werden.

Wir begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der
Aufenthaltsbeendigung Asylbewerber wirkungsvoller dazu angehalten werden sollen, bei der Prüfung ihrer Anträge mitzuwirken, und falsche oder keine Personalangaben sanktioniert werden sollen. Weitere Schritte, die zu einer früheren und besseren Integration anerkannter Asylbewerber und Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt führen, sind zu prüfen.

Bei der Integration von Menschen mit Bleiberecht
Anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge sowie Menschen mit einem arbeitsmarktbezogenen Aufenthaltstitel werden auf längere Zeit oder gar dauerhaft in Deutschland bleiben. Mit dem Gesetzentwurf zum Bleiberecht und zur Aufenthaltsbeendigung wird überdies erstmalig eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für jene Geduldeten geschaffen, die sich gut integriert haben, ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen selbst bestreiten und auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.

Das Bemühen des Bundes, der Länder und der Kommunen muss darauf gerichtet sein, diesen Menschen die Integration wirtschaftlich, sozial und kulturell in jeder Weise zu erleichtern und zu ihrer Beheimatung in Deutschland beizutragen. Sie sind Adressaten einer Willkommenskultur, die darauf zielt den Zusammenhalt des Gemeinwesens auch bei zunehmender kultureller Vielfalt zu festigen. Zur Integration gehören Wohnmöglichkeiten. Bestehende Programme zur Schaffung von Wohnraum müssen weiterentwickelt werden.

Das Willkommenheißen ist mit dem Anspruch an Zugewanderte und Zuwandernde verbunden, die deutsche Sprache zu erlernen, die Gesetze und die freiheitliche demokratische Grundordnung als Fundamente des Zusammenlebens zu achten und die kulturellen Grundlagen und Werte unseres Zusammenlebens zu akzeptieren. Die Sprachförderung wollen wir für Asylsuchende und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive ausbauen. Die finanzielle Ausstattung der Sprachförderung muss in diesem Zusammenhangüberprüft werden.

Bei der Aufenthaltsbeendigung
Der Großteil der nach Deutschland kommenden Menschen kann keine stichhaltigen Gründe für eine Aufnahme als Asylberechtigte oder Flüchtlinge vorbringen. Sie sollen zur freiwilligen Ausreise angehalten werden oder der Aufenthalt muss durch Abschiebung beendet werden. Dies ist als Signal an die Herkunftsgebiete der abgelehnten Asylbewerber ebenso unvermeidlich, wie für die Akzeptanz des Asylrechts bei Bürgerinnen und Bürgern.
Die Entscheidung darüber muss zeitnah erfolgen und konsequent durchgesetzt werden. Eine Beschleunigung der Asylverfahren nutzt nichts, wenn diese Menschen trotz einer Ablehnung ihrer Anträge nicht ausreisen müssen. Der Erlass von befristeten Abschiebestopps zur Winterzeit, wie in Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen ist das falsche Signal.

Das System der Ausreisehindernisse muss überprüft werden. Die Mitwirkung abgelehnter
Asylbewerber an der Beseitigung selbst zu verantwortender Ausreisehindernisse ist konsequenter als bisher einzufordern. Es ist nicht zu viel verlangt, dass ein Bewerber seine Identität offenbart, wenn er in Deutschland Asyl erhalten möchte. Die Absicht, mit der Neufassung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung die Möglichkeiten der Abschiebung durch Ausreisgewahrsam und Abschiebehaft zu verbessern, begrüßen wir.

Im Verhältnis Bund-Land-Kommunen
Die aktuell getroffene Vereinbarung, die Soforthilfe des Bundes für die Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Jahr 2015 auf eine Milliarde Euro zu verdoppeln, wird ausdrücklich begrüßt. Dieses Geld müssen die Länder ihren Kommunen die die mit der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen verbundenen Lasten im Wesentlichen zu tragen haben, zur Verfügung stellen, soweit eine kostendeckende Erstattung durch das Land nicht ohnehin erfolgt.
Darüber hinaus ist von 2016 an eine strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den gesamtstaatlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Zahl der schutzbedürftigen Asylbewerber, Flüchtlingen und Geduldeten entstehen, erforderlich. Besonderes Augenmerk verdienen in diesem Zusammenhang die unbegleiteten Minderjährigen. Für deren bundesweite Verteilung muss schnellstmöglich eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Bis zum Inkrafttreten ist eine Übergangsregelung erforderlich, mit der die überdurchschnittliche Belastung der Grenzregionen entschärft wird.

Zu prüfen ist, ob und wie die Beteiligung des Bundes daran gekoppelt bzw. ihre Höhe davon abhängig gemacht werden kann, dass die Länder ihren Pflichten zur Aufenthaltsbeendigung konsequent nachkommen. Diese Pflicht wird ebenso wie die Duldungserteilung sehr unterschiedlich gehandhabt.

Im Bereich der inneren Sicherheit
Der zurzeit debattierte Gesetzentwurf zum Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung sieht vor, Ausländer, die die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands gefährden, leichter ausweisen zu können. Dies schließt ausländische Mitglieder terroristischer Vereinigungen und Nichtdeutsche ein, die aus religiösen oder politischen Motiven an Gewalttaten beteiligt waren. Dies begrüßen wir genauso, wie die geplante Ausweisung von Ausländern, die zu einer Jugendstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder für ein Rauschgiftdelikt verurteilt worden sind.

Dieser Beitrag wurde in Allgemein, Beschlüsse veröffentlicht. Erstellen Sie ein Lesezeichen.
MENU