Entschließung der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz „Freiheitlich demokratische Grundordnung schützen – islamistischen Terror ächten und bekämpfen!“

Brüssel, 19. Januar 2015

In Syrien, im Irak und in anderen Ländern begehen dschihadistische Salafisten
abscheuliche Gräueltaten. Bei ihren Verbrechen berufen sie sich auf den Islam und
missbrauchen damit ihre Religion, um zügellose Gewalt, Vertreibung und Tod zu
rechtfertigen. Die Terrororganisation „Islamischer Staat“ beabsichtigt, ein Kalifat nach
ihren radikalislamischen Vorstellungen aufzubauen und führt Krieg gegen alle
Andersgläubigen und vermeintlich Unreinen, darunter auch viele Muslime. Der IS droht
zum Vorbild in anderen Staaten zu werden, in denen zahlreiche Muslime oder fanatische
Glaubensanhänger leben, auch in Europa. Hunderte junger Männer und aus
Deutschland haben sich in Syrien oder anderswo dem Krieg gegen alle „Ungläubigen“
angeschlossen.
Auch in Europa und Deutschland selbst werden die Anhänger des extremistischen
Salafismus aggressiver und gefährlicher. Die islamistischen Terroranschläge von Paris,
Moskau, London, Madrid und anderen europäischen Städten, die Ermordung USamerikanischer Soldaten am Flughafen Frankfurt am Main, der verhinderte
Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof oder Patrouillen einer selbsternannten
Scharia-Polizei in Wuppertal zeigen eine erhebliche Gefährdung für die Sicherheit und die
Freiheit der Menschen in Deutschland.
Die Antwort hierauf muss klar sein: Salafismus und Islamismus haben in Deutschland
keinen Platz. Sie müssen daher entschieden und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln
bekämpft werden.
Nötig sind dazu verschiedene präventive und repressive Maßnahmen, die in
Zusammenarbeit aller Länder und des Bundes umgesetzt und stetig fortgeschrieben
werden müssen:

1. Umfassende Prävention und Aufklärung gegen Salafismus und Islamismus,

2. Beratungsstellen für Angehörige, deren Verwandte sich dem Salafismus zuwenden,

3. Programme zum Ausstieg aus dem Salafismus,

4. Wiedereinführung der Strafbarkeit des Werbens für in- und ausländische terroristische
Vereinigungen,

5. Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, so dass Deutsche mit mehrfacher
Staatsangehörigkeit, die sich Organisationen zum bewaffneten Kampf gegen die Werte
des Grundgesetzes im In- oder Ausland anschließen, die deutsche Staatsangehörigkeit
verlieren,

6. Verhinderung der Ausreise gewaltbereiter Salafisten in Krisengebiete, um deren Kampf
und weitere Radikalisierung im Ausland zu verhindern, und
Wiedereinreiseverhinderung für Personen mit ausschließlich ausländischer
Staatsangehörigkeit; ersteres ggf. durch den Entzug des Personalausweises und die
Erteilung eines Ersatzdokuments, dessen Gültigkeit auf das Bundesgebiet beschränkt
ist.

7. Wir brauchen die Speicherung von Kommunikationsdaten, das ist einhellige Auffassung
aller Sicherheitsexperten. Die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur
Vorratsdatenspeicherung müssen daher ausgeschöpft werden, Darüber hinaus wollen
wir zügig zu einer neuen EU Regelung kommen. Besondere Bedeutung kommt auch
dem Verfassungsschutz und der länder- und staatenübergreifenden Zusammenarbeit
der Sicherheitsbehörden einschließlich der Geheimdienste zu, um Informationen und
Erkenntnisse zum Schutz der Bevölkerung auszutauschen.

Die Bekämpfung des Islamismus ist nicht nur Aufgabe der Sicherheitsbehörden, sondern
muss einendes Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger sein. Alle gesellschaftlichen Akteure sind daher gefordert, in Wort und Tat klare und unmissverständliche Zeichen gegen Islamismus zu setzen.

Islamische Theologie und die Islamverbände sind in der Pflicht, fundamentalistischen
Extremisten den Nährboden zu entziehen und einem Islamverständnis, welches geistige
Grundlage für Entwicklungen hin zum gewaltbereiten Extremismus ist, entgegen zu
wirken. Dieses wird die Politik in ihrem Dialog mit Islamverbänden einfordern.

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