Entschließung der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten

Schutz des privaten Wohnraums

Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt weiter an. Wir müssen alles daran setzen, um unsere Bürgerinnen und Bürger so weit wie nur irgend möglich vor diesen Kriminellen zu schützen, die so massiv in den privaten Lebensbereich ihrer Opfer eindringen. Dazu gehört zum einen, durch landesweite Schwerpunktaktionen gegen Wohnungseinbrecher den Fahndungsdruck zu erhöhen, etwa durch verstärkte Kontrollen der Ein- und Ausfallstraßen sowie der internationalen Verkehrswege sowie durch gezielte Überwachung potenzieller Tatorte wie Wohn- und Gewerbegebiete.

Zweitens setzen die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen auf den weiteren Ausbau der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Dabei geht es beispielsweise um die Verbesserung des Informationsaustausches und die Verstärkung der Täterfahndung durch ein internationales Netzwerk von Ermittlungsexperten. Außerdem brauchen wir effektivere gesetzliche Grundlagen für wichtige Ermittlungsinstrumente der Polizei. So sollte in Ermittlungsverfahren wegen Wohnungseinbruch künftig auch die Telekommunikationsüberwachung zulässig sein. Außerdem sollten Wohnungseinbrüche nicht mehr als minder schwere Fälle geahndet werden können. Schließlich müssen wir die Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen der Polizei verstärken, wozu insbesondere die kostenlosen Informationen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen über geeignete Sicherungsmöglichkeiten gehören.

Über 40 % der Wohnungseinbrüche werden im Versuchsstadium abgebrochen. Wir begrüßen deshalb die Initiative des Bundes, private Maßnahmen für besseren Einbruchschutz finanziell zu fördern und hierfür ein Programm im Umfang von 30 Mio. € zur Verfügung zu stellen.

 Speicherung von Kommunikationsverkehrsdaten beschließen

Die Verpflichtung zur Speicherung von Kommunikationsverkehrsdaten muss wieder eingeführt werden, um sowohl Terrorismus als auch andere schwere Straftaten effektiv bekämpfen zu können. Der vom Bundesjustizminister und Bundesinnenminister ausgehandelte Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Telekommunikationsunternehmen sollen dazu verpflichtet werden, die ohnehin aus technischen Gründen erhobenen Daten für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass es nicht wie derzeit vom Zufall abhängt, ob diese Daten für die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden noch vorhanden sind. Dabei geht es nicht um die Speicherung des Inhalts einer Kommunikation, sondern nur um ihre näheren Umstände. Die Sicherheitsbehörden sollen nur bei einem konkreten Verdacht einer besonders schweren Straftat Zugriff erhalten, wenn ein Gericht eine solche Herausgabe der Daten auf Antrag der Strafverfolgungsbehörden anordnet.

Die Menschen in Deutschland haben ein Recht darauf, dass der Staat sie vor schweren Verbrechen, organisierter Kriminalität, Kinderpornographie und Terrorismus effektiv schützt.

Keine Legalisierung von Cannabisprodukten

 Der Handel mit verbotenen Cannabisprodukten ist nach dem Handel mit Kokain das zweitbedeutendste Feld im Bereich der organisierten Rauschgiftkriminalität. Bestehende Transportrouten werden längst auch für die Einfuhr von Cannabis und neuen, modifizierten Cannabisprodukten genutzt.

 Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen sprechen sich weiterhin gegen ein Wegschauen oder gar eine Legalisierung von Cannabisprodukten aus. Eine solche Legalisierung ist mit Blick auf die gravierenden Risiken und Gesundheitsgefahren nicht verantwortbar. Sie würde zudem nicht dem Sicherheits- und Schutzempfinden der Bevölkerung Rechnung tragen.

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