Die Bundesregierung hat im August 2019 einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vorgelegt und das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Mit dem Gesetz soll der Praxis sogenannter Share Deals entgegengewirkt werden, denen es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Die damit gewonnenen Steuermehreinnahmen eröffnen neue finanzielle Spielräume. Diese können für Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer genutzt werden.