Bei der anstehenden Reform der Grundsteuer sollen die Länder das Recht erhalten, bundesrechtliche Regelungen auszugestalten oder die Steuer gar neu zu gestalten. Das fordern u.a. die Haushalts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktionen in den deutschen Landesparlamenten und dem Bundestag anlässlich ihrer Frühjahrskonferenz, die am 2. April 2019 in Potsdam zu Ende ging.
Hier finden Sie das Beschlusspapier der Konferenz: