Die Anspruchsprüfung für die geplante Grundrente soll sich auf die tatsächlichen Alterseinkünfte beschränken. Selbst genutztes Wohneigentum soll verschont bleiben. Dafür haben sich Haushalts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktionen in den Landesparlamenten und im Bundestag anlässlich ihrer Frühjahrskonferenz in Potsdam ausgesprochen.