Besonderheiten regional tätiger Kreditinstitute bei der Bankenregulierung im Blick behalten

Besonderheiten regional tätiger Kreditinstitute bei der Bankenregulierung im Blick behalten:

Initiative zur Befreiung und Entlastung kleiner Banken und Sparkassen von Regulierungsverschärfungen für global agierende Banken voranbringen

Überschießende Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie überprüfen

 

Die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen stellen fest:

  1. Bei Umsetzung der auf internationaler und europäischer Ebene vereinbarten Regulierungsmaßnahmen muss auf die Besonderheiten der regional tätigen Kreditinstitute, insbesondere der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Landesförderinstitute, Rücksicht genommen werden.
  2. In der Ausgestaltung neuer Anforderungen bei Regulierungsmaßnahmen müssen Wege gefunden werden, bei denen die Finanzierung der Realwirtschaft und insbesondere die private und gewerbliche Immobilienfinanzierung nicht wegen massiv erhöhter Kapitalanforderungen für Kreditinstitute beeinträchtigt werden.
  3. Für regional tätige Kreditinstitute muss auch bei den aktuellen Regulierungsvorhaben gesichert sein, dass die langfristige Risikoübernahme für private, gewerbliche und kommunale Kunden vor Ort möglich bleibt.
  4. Eine geographische Aufschlüsselung der Auswirkungen neuer Regulierungsvorhaben muss sicherstellen, dass kein regionaler Markt übermäßig betroffen ist und dass die in Europa üblichen Geschäftsmodelle nicht benachteiligt werden.
  5. Die Europäische Kommission muss bei neuen Regulierungsvorhaben prüfen, für welche Institute aufgrund ihrer Größe, Komplexität und ihres Geschäftsmodells auf eine vollständige Anwendung dieser Vorschriften verzichtet werden kann. Kleinere, nicht international tätige Banken und Sparkassen sollen wegen ihrer verminderten systemischen Risikoanfälligkeit und Komplexität von sie belastenden Regelungen befreit oder zumindest in nur geringerem Maße erfasst werden („Small Banking Box“).
  6. Regulierungsmaßnahmen im Bankensektor dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Auch die europäischen Vorgaben zur Kreditvergabe, insbesondere bei Wohnimmobilienkrediten, müssen mit Rücksicht auf die unterschiedliche wirtschaftliche Situation und Nachfrage der Kunden angemessen umgesetzt werden.
  7. Vor dem Hintergrund ausländischer Immobilienkrisen, in der viele Verbraucher mit der Rückzahlung ihrer Immobilienkredite überfordert waren, sind Bestrebungen der Europäischen Kommission zur Sicherstellung einer verantwortungsvollen Kreditvergabe nachvollziehbar. Die gegenwärtigen Erfahrungen aus der bundesweiten Geschäftspraxis deuten aber darauf hin, dass die Kreditvergabe einiger Banken und Sparkassen zur Finanzierung des Eigenheims nach der Umsetzung Wohnimmobilienkreditrichtlinie in mehreren Altersgruppen zurückgegangen ist. Davon betroffen sind vor allem junge Familien, die Eigentum erwerben wollen, und Senioren, die ihre Immobilien altersgerecht sanieren möchten. Der Bundesjustizminister ist hier gefordert, rechtliche Unsicherheiten sowohl für die Banken als auch für die Kreditnehmer zu beseitigen, damit künftig wieder alle Altersgruppen die grundsätzliche Möglichkeit der Eigenheimfinanzierung erhalten. Wir fordern den Bund auf, die nach EU-Recht möglichen Öffnungen, insbesondere für Bau- und Renovierungskredite, umzusetzen.

Die Feststellungen beruhen auf folgenden Erwägungen:

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die feste Absicht erklärt, seine Nachkrisenreform-Agenda bis Ende 2016 abzuschließen. Mit den Fortschritten bei der Umsetzung der Lehren aus der Finanzkrise gehen auch Belastungen einher, für die die Teilnehmer am Finanzmarkt verursachergerecht aufkommen müssen. Hier haben die Länder eine gesteigerte Verantwortung gegenüber den Sparkassen inne, über deren Geschäftstätigkeit sie die Gesetzgebungszuständigkeit und die Aufsicht ausüben. Aber auch die regional tätigen Genossenschaftsbanken müssen vor übermäßigen Belastungen geschützt werden. Gerade die Länder haben die Kreditversorgung in städtischen Gebieten ebenso wie im ländlichen Raum fest im Blick. Die wirtschaftliche Dynamik in den Regionen kann auf eine leistungsfähige und vor Ort präsente Kreditwirtschaft bauen. Daher ist darauf hinzuwirken, dass die notwendigen Verschärfungen in der Regulierung des internationalen Finanzwesens nur mit Augenmaß auf die regional tätigen Kreditinstitute übertragen werden. Nicht zuletzt wegen der Nähe der kommunalen Kreditwirtschaft zum Mittelstand sowie der Rückbindung auf den öffentlichen Auftrag sind die Sparkassen ebenso wie die Genossenschaftsbanken weder als Krisenverursacher noch als Stützungsempfänger hervorgetreten.

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