Steuerfinanzierte Entwicklungshilfe an tatsächliche Rücknahme Ausreisepflichtiger knüpfen

Steuerfinanzierte Entwicklungshilfe an tatsächliche Rücknahme Ausreisepflichtiger knüpfen

Die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen stellen fest:

Die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher fordern, dass die Mittel für die Bekämpfung von Fluchtursachen vor Ort und für die Entwicklungshilfe aufgestockt werden.

Die Entwicklungshilfe ist an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Tatsache ist beispielsweise, dass eine ganze Reihe der von Entwicklungshilfe profitierenden Staaten die Mitwirkung an einer Rückkehr oder Rückführung ihrer in Deutschland ausreisepflichtigen Staatsangehörigen ganz oder teilweise verweigern, obwohl sie dazu völkerrechtlich verpflichtet sind. Dies ist nicht hinnehmbar. Denn dies ist nicht nur ein Verstoß gegen die rechtlichen Pflichten, sondern gefährdet in Deutschland aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auf Dauer auch die Möglichkeiten, denjenigen effektiven Schutz zu gewähren, die ihn wirklich brauchen.

Deutschland gewährt vielen Menschen aus der ganzen Welt Asyl und Schutz vor Krieg und Verfolgung. Auch in Zukunft sollen alle dies erhalten können, die darauf angewiesen sind. Es ist aber auch zwingend erforderlich, dass diejenigen in ihre Heimat zurückkehren, für die nach unserer Rechtsordnung die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nicht gegeben ist. Wer nicht von sich aus in seine Heimat zurückkehren will, muss deshalb unter Mitwirkung seines Heimatstaates konsequent abgeschoben werden.

Die meisten der Staaten, die sich einer Mitwirkung ganz oder teilweise verweigern, erhalten von der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union bereits erhebliche Summen an Entwicklungshilfe. So erhielten im Jahr 2014 beispielsweise Marokko 383,9 Millionen Euro, Tunesien 103,6 Millionen Euro und Afghanistan 454,7 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Diese Hilfen sind bisher nicht daran gebunden, dass die Empfängerstaaten über die Entwicklungshilfeziele hinaus weitere Bedingungen erfüllen.

Deshalb fordern wir die Bundesregierung und die EU auf, die Entwicklungshilfezahlungen an alle Partnerländer einzufrieren, die bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen nicht umfassend mit Deutschland und der EU zusammenarbeiten. Dazu soll in einem zweistufigen Prozess auch die Streichung der Entwicklungshilfe zunächst angedroht und in letzter Konsequenz umgesetzt werden können.

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