Investitionen und Innovation durch attraktive Steuerbedingungen fördern
Erfurt – Unternehmen müssen steuerlich entlastet werden, um im internationalen Standortwettbewerb nicht das Nachsehen zu haben. Das fordern die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund. Während ihrer Herbstkonferenz in Erfurt beschlossen sie konkrete und detaillierte Vorschläge für eine große und umfassende Unternehmenssteuerreform. „Es geht darum, die Investitions- und Innovationskraft der Unternehmen zu stärken und ihnen dafür mehr Mittel zu lassen. So bleiben sie wettbewerbsfähig“, sagte der Vorsitzenden der Konferenz, Thüringens CDU-Fraktionsvorsitzender Mike Mohring. Die Finanzfachleute der Unionsfraktionen sprachen sich außerdem für die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages aus. Die dazu erforderlichen verbindlichen Beschlüsse sollen noch in der laufenden Wahlperiode gefasst werden. Sie fordern außerdem ein „Brexit“-Gesetz, durch das deutsche Unternehmen mit Tochterunternehmen in Großbritannien beim EU-Austritt des Landes vor steuerlicher Benachteiligung geschützt werden sollen.
Wie der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Maik Kowalleck, ausführte, „liegt die Gesamtsteuerlast von Kapitalgesellschaften in Deutschland bei rund 30 Prozent. In Kommunen mit hohen Gewerbesteuerhebesätzen sogar deutlich darüber. Der EU-weite Durchschnitt liegt hingegen knapp über 20 Prozent.“ Den einen großen Hebel, mit dem sich daran etwas ändern lässt, gibt es nach der Überzeugung der Haushalts- und Finanzpolitiker nicht. „Gefragt ist steuerpolitische Feinarbeit, die dort ansetzt, wo die Unternehmen tatsächlich der Schuh drückt. Das ist in der betrieblichen Praxis wirksamer, als irgendeinen Steuersatz ins Schaufenster zu stellen“, sagte Kowalleck. So will die Fachkonferenz Forschung und Entwicklung für Forschungspersonal fördern und Investitionen erleichtern, indem auch bei Personengesellschaften in Deutschland wieder investierte Gewinne nicht mehr voll besteuert werden sollen. Steuerliche Hindernisse für die Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen sollen in der Gründungsphase beseitigt werden.
Wichtig ist den Haushalts- und Finanzexperten überdies, Unternehmen vor steuerlichen Zusatzbelastungen durch den „Brexit“ zu schützen. Die drohen vor allem deutschen Unternehmen, die Tochterfirmen in Großbritannien haben. „Werden stille Reserven dieser englischen Töchter im Zuge des Brexit gehoben und tauchen in der Bilanz der Muttergesellschaft auf, werden sie in Deutschland unmittelbar besteuert, ohne dass schon Geld zugeflossen ist. Das kann Firmen in erhebliche Schieflage bringen“, erläutert Mohring das Problem. In einem „Brexit“- Gesetz sollen nach den Vorstellungen der CDU/CSU-Politiker Übergangsfristen eingeräumt und Wege gewiesen werden, wie in Deutschland und Großbritannien tätige Unternehmen ihre gesellschaftsrechtlichen Strukturen, Vertriebswege und Finanzierungskonzepte anpassen können.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher