Sicherung der Hochschulautonomie

Die Hochschulen leisten einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und die Ausbildung vor allem der jungen Menschen. Sie weiter zu entwickeln, ist jenseits der Länderhoheit eine gemeinsame Aufgabe der Länder, des Bundes (im Rahmen der Hochschulrahmengesetzgebung) und ganz entscheidend, der Hochschulen selbst. Die Verantwortlichen gestalten den Entwicklungsprozess im Diskurs mit der Gesellschaft. Dabei bildet die Freiheit von Forschung und Lehre das Rückgrat der Arbeit der deutschen Hochschulen. Die Hochschulautonomie ermöglicht es ihnen, eigene Forschungsschwerpunkte zu setzen,Kooperationen mit externen Partnern aufzubauen und Drittmittel einzuwerben. Dies geschieht im Rahmen des jeweils geltenden Landesrechts eigenverantwortlich und zukunftsorientiert.

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