Freiheit, Sicherheit und eine offene Gesellschaft durch Recht und Ordnung gewährleisten

Freiheit, Sicherheit und eine offene Gesellschaft

durch Recht und Ordnung gewährleisten

Der islamistische Terrorismus des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) stellt eine fundamentale Bedrohung für ganz Europa und Deutschland dar und hat die Sicherheitslage in unserem Land drastisch verändert. Die Anschläge von London, Madrid, Istanbul, Paris, Brüssel, Nizza, Würzburg, Ansbach und nun auch Berlin stehen für hunderte von unschuldigen Opfern. Diese Terrorakte verdeutlichen nicht allein die gewachsene Bedrohung durch den gewaltbereiten Islamismus, sie zeigen auch, dass die Aufrechterhaltung der in-neren Sicherheit und damit verbunden die Wahrung einer offenen und pluralistischen Ge-sellschaft derzeit eine der größten Herausforderungen für uns darstellt.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Gewährleistung der inneren Sicherheit zu den Kernaufgaben des Staates gehört. Die Erfüllung dieser Aufgaben dürfen die Bürger zu Recht von ihrem Staat erwarten. Wir wollen, dass alle Menschen in Deutschland frei und sicher leben können, egal ob zu Hause in der eigenen Wohnung, auf Straßen und öffentlichen Plätzen, in Bussen und Bahnen, bei Tag oder bei Nacht. Die Verteidigung unserer Werte und unseres Lebensstils verlangt Geschlossenheit und Entschlossenheit.

Wir bekennen uns zu der Aufnahme von Schutzbedürftigen als ein Gebot der christlichen und humanitären Verantwortung. Wir treten mit Null-Toleranz gegen Ausländerfeindlich-keit, Rassismus und Antisemitismus ein. Wir werden weiter Menschlichkeit zeigen.

Hilfe und Integration sind nur in den Grenzen dessen möglich, was Staat und Gesellschaft leisten und verkraften können. Wir müssen aber auch die Gewähr dafür bieten, dass wir jederzeit die Kontrolle und Entscheidung darüber behalten, wer in unser Land einreist. Dies ist eine Voraussetzung, um eine Überforderung unseres Landes zu verhindern und um unserem humanitären Anspruch auch zukünftig entsprechen zu können. Nur auf diesem Weg ist die Sicherheit unserer Bevölkerung zu gewährleisten und eine Spaltung der Ge-sellschaft zu verhindern. 2

Terror ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Deshalb muss Deutschland Gefähr-dern und Terroristen den Kampf ansagen, mit den europäischen Partnern, national und auf Landesebene.

 – Menschen in Not helfen

 – unsere offene Gesellschaft und deren Werte verteidigen

 – Terrorismus entschlossen bekämpfen:

Dieser Dreiklang wird auch weiterhin unsere Politik leiten.

Dabei gilt es, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden, vorliegende Gesetzesentwürfe zeitnah zu beschließen, Blockaden im Bundesrat zu lösen und aus den Fehlern zu lernen, die sich bei der Analyse des Terroranschlags vom Breitscheidplatz in Berlin, seiner Vor-und Nachgeschichte gezeigt haben.

Europäische Ebene

Bekämpfung von Fluchtursachen: Ziel der europäischen Flüchtlings- und Mig-rationspolitik muss sein, Menschen in ihren Herkunftsländern Lebensperspekti-ven zu eröffnen. Die EU muss in gemeinsamer Verantwortung mit der internati-onalen Staatengemeinschaft, insbesondere mit der Afrikanischen Union und all ihren Mitgliedstaaten noch konsequenter darauf hinwirken, die Fluchtursachen in ihren vielfältigen Ausprägungen einzudämmen. In diesem Zusammenhang brauchen wir einen „frika-Pakt“ der EU. Eine Reduzierung oder Unterfinanzierung von Hilfsprogrammen darf die Fluchtursachen nicht verstärken.

Konsequenter und wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen: Europa darf die Hoheit über seine Außengrenzen nicht verlieren. Hierzu ist der Aufbau einer schlagkräftigen EU-Grenz- und Küstenschutzagentur zu beschleunigen, sind leistungsfähige Hotspots in den EU-Außenstaaten konsequent einzurichten und geeignete EU-Reiseinformations- und Genehmigungssysteme einzuführen. An den EU-Außengrenzen sind Ein- und Ausreiseregister einzurichten um festzustellen, wer tatsächlich nach Europa einreist. Außerdem ist die Errichtung von Flüchtlingszentren außerhalb Europas, vor allem in Nordafrika, dringend notwendig, um das Geschäft von Schleusern und Schleppern zu beenden.

Aufnahme von Schutzsuchenden durch andere EU-Mitgliedstaaten: Eine faire und solidarische Lastenverteilung innerhalb der EU muss im Wege eines geordneten Quotenverfahrens erfolgen. Dabei darf die Grenze der Aufnahmefähig-keit eines jeden Staates nicht überschritten werden.

Anwendung des Dublin-Verfahrens: Durch konsequente Rücküberstellung von Schutzsuchenden in den für sie zuständigen Mitgliedstaat ist eine unkontrol-lierte Binnenmigration innerhalb der EU zu vermeiden.

Europäische Asylpolitik vereinheitlichen und schutzfremde Anreize abbauen: Eine gemeinsame solidarische harmonisierte Asylpolitik und gerechte Las-tenverteilung setzen voraus, dass auch aus der Perspektive der Flüchtlinge-europaweit ähnliche und vergleichbare Standards gelten: für die Anerkennungs-und Unterbringungsmindeststandards, die rechtliche Anfechtbarkeit von Ent-scheidungen, die Maßnahmen gegen den Missbrauch des Asylrechts und, für das Niveau der Sozialleistungen für Asylbewerber, die sich an den unterschied-lichen Lebenshaltungskosten orientieren müssen. So ist Anreizen entgegenzu-wirken, die bestimmte Mitgliedstaaten für Flüchtlinge attraktiver machen als andere.

Automatischer europäischer Datenaustausch: Die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten müssen sofort damit beginnen, ihre Daten über potentielle Gefahren und Gefährder automatisiert untereinander auszutauschen. Der Handlungsbedarf ist so groß, dass für diesen Zweck gegebenenfalls auf die Idee eines Kerneuropas zurückgegriffen werden sollte, falls eine Einigung unter allen EU-Mitgliedsländern nicht zeitnah zu erreichen ist. Eine Gruppe von Staaten in-nerhalb der Europäischen Union müsste dabei vorangehen, andere können und sollen dann folgen. Ein Anfang für einen optimierten Datenaustausch zur Identifikation potentieller Gefährder bestünde darin, die EURODAC-Verordnung so zu ändern, dass Polizei und Sicherheitsbehörden eine routinemäßige Abfrage in EURODAC möglich ist. Die bisher getrennten Datensammlungen EURODAC, Visa-Informationssystem, Schengen-Informationssystem müssen so verknüpft werden, dass die Polizei- und Sicherheitsbehörden durch eine Nachfrage alle zur Verfügung stehenden Informationen abfragen können. Wir brauchen so schnell wie möglich ein europäisches Ein- und Ausreiseregister (ESS und ETIAS).Mittelfristig wäre für Europa ein gemeinsames Terrorabwehrzentrum zu prüfen, ähnlich dem deutschen Gemeinsamen Terrorismus-Abwehr-Zentrum (GTAZ) von Bund und Ländern in abgewandelter Form. Das bei Europol ange-siedelte European Counter Terrorism Center (ECTC)ist ein guter Anfang, muss aber strukturell wie organisatorisch noch weiter ausgebaut und gestärkt wer-den.

Europäische Standards zur Speicherung von Verkehrsdaten: Wir brauchen umgehend eine neue europäische Richtlinie über die Speicherung von Daten über den Telekommunikationsverkehr, die den rechtlichen Anforderungen ge-recht wird. Der technische Fortschritt bietet Terroristen und sonstigen Straftä-tern Möglichkeiten, unbehelligt durch die Sicherheitsbehörden tätig zu werden. Dieses Defizit muss dringend behoben werden. Das Instrument der Verkehrsdatenspeicherung ist daher unverzichtbar und muss in der gesamten EU gleichmäßig zum Einsatz kommen. Dabei muss auch geprüft werden, ob durch die ak-tuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Handlungsbedarf im EU-Primärrecht gegeben ist.

Bundesebene

Wirksame Binnengrenzkontrollen: Bis Verbesserungen im EU-Außengrenzschutz greifen, müssen wirksame Binnengrenzkontrollen in Deutschland weiter stattfinden können.

Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer: Die Landesre-gierungen müssen im Bundesrat die Anerkennung von Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsstaaten unterstützen. Dies senkt die Zuzugszahlen aus Nordafrika, beschleunigt die Verfahren und führt zu einer verschärften Residenz- und Meldepflicht der betroffenen Personen.

Prüfung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer: Der bestehende Katalog der sicheren Herkunftsländer ist in Abhängigkeit vom Ergebnis einer regel-mäßigen Prüfung der jeweiligen politischen Situation und Sicherheitslage zu erweitern.

Transitzonen unter Anrechnung auf die Aufnahmepflicht (des jeweiligen Landes) einführen: Die SPD muss der Einrichtung von Transitzentren an den Grenzen Deutschlands zustimmen. Hier könnte eine frühzeitige Prüfung von Asylanträgen durchgeführt werden, die auch Sicherheitsaspekte mit ein-schließt. Insbesondere Antragsteller, die in anderen Ländern als Gefährder oder Straftäter auffällig geworden sind, soll so der Zutritt nach Deutschland über den Weg von Asyl und Flucht versperrt werden.

Konsequente Rückführungspolitik bei abgelehnten Asylbewerbern. Ausreise-pflichtige abgelehnte Asylbewerber müssen konsequent zurückgeführt werden. Der Bund muss sich hierfür weitere Verbesserungen in der Rückkehrpolitik ein-setzen. Notwendig ist v.a. der Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Herkunfts- und Transitstaaten, einschließlich der Durchsetzung der Nutzung des EU-Laisser-Passer. Der Bund muss auch bei der EU den Abschluss solcher Vereinbarungen einfordern. Zudem muss der Bund die Länder bei Rückführun-gen bestmöglich unterstützen. Die Bundesländer müssen ihren eigenen Ver-pflichtungen auch gerecht werden.

Abschiebehaftgrund „Gefährder“: Die Bundesregierung hat sich Mitte Januar 2017 darauf geeinigt, dass es künftig leichter möglich sein soll, abgelehnte Asylbewerber, die als gefährlich eingestuft werden, in Abschiebehaft zu nehmen. Zu diesem Zweck wird ein neuer Haftgrund „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ in § 62 Abs.3 Aufenthaltsgesetz für diejenigen, von denen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik oder eine Terrorgefahr aus-geht, aufgenommen. Ebenfalls soll die mögliche Höchstdauer des Ausreisegewahrsams gemäß § 62 b Aufenthaltsgesetz von derzeit vier auf 10 Tage verlän-gert werden. Diese Gesetzesänderungen müssen auf Bundesebene unverzüg-lich beschlossen und in den Bundesländern konsequent umgesetzt und ange-wandt werden.

Vollziehbar ausreisepflichtige Gefährder unverzüglich abschieben: Es braucht eine konzertierte Aktion von Bund und Ländern zur Abschiebung von Gefährdern, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Mit nicht aufnahmewilligen Ländern muss der Bundesaußenminister durch die Ausschöpfung sämtlicher diplomatischer Mittel entsprechende Abschiebeabkommen erwirken. Wir kön-nen von anderen Staaten erwarten, dass sie ihrer Pflicht nachkommen, auch straffällig gewordene Staatsangehörige zurückzunehmen.

Ausbau der Befugnisse der Bundespolizei: Wir brauchen wirksamere polizeili-che Fahndungsmaßnahmen in unserem Land.. Zur Bekämpfung von Schleuser-kriminalität und illegaler Migration sind zudem die Befugnisse der Bundespoli-zei in Drittstaaten und an der Außengrenze auszuweiten.

Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausweiten: Bei der Überwachung ver-schlüsselter Internet-Kommunikation muss gewährleistet sein, dass der Staat mit den aktuellen technischen Entwicklungen Schritt hält. Daher sind die tech-nischen und klare rechtliche Voraussetzungen für eine wirksame Überwachung, insbesondere verschlüsselter Kommunikation (sog. Quellen- Telefonkommunikationsüberwachung) zu schaffen. Zur Abwehr terroristischer Aktivitäten ist den Sicherheitsbehörden die rechtliche Möglichkeit zur „nline- Durchsuchung“ einzuräumen.

Weiterentwicklung des nationalen Cyber-Abwehrzentrums: Für den Fall ei-ner digitalen Katastrophe ist das nationale Cyber-Abwehrzentrum so weiterzu-entwickeln, dass es bei komplexen Schadenslagen die Federführung überneh-men kann, um etwa die schnellen Eingreiftruppen anderer Sicherheitsbehörden zu koordinieren.

Polizei- und Rettungskräfte besser schützen: Der Strafrahmen für gewalttätige Angriffe auf Polizei- und Justizbedienstete sowie Rettungskräfte ist um eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten auf ein Höchstmaß von bis zu fünf Jahren zu erweitern.

Länderebene

Die bundesstaatliche Ordnung gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit, wie der europäische und weltweite Vergleich zeigt. Wo sich Mängel in der Kooperation der Sicherheits-behörden der Länder und des Bundes zeigen, müssen sie beseitigt werden. Die Unionsfrak-tionen in den Landesparlamenten und im Bundestag werden alles daran setzen, dass in Deutschland keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit entstehen.

Schleierfahndung bundesweit einheitlich: Nicht alle Landespolizeien in Deutschland verfügen über das Ermittlungsinstrument der Schleierfahndung. Während die Bundespolizei und 13 weitere Bundesländer diese in ihren Polizei-gesetzen verankert haben, fehlt eine solche Rechtsgrundlage in Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen. Die betreffenden Landesregierungen werden aufgefordert, auch in ihrem Verantwortungsbereich die Schleierfahndung einzufüh-ren und anzuwenden.

Unterbindungsgewahrsam für Gefährder bundesweit ausdehnen: Die Dauer des Unterbindungsgewahrsams sollte sich an den Bundesländern mit den höchsten gesetzlichen Möglichkeiten orientieren. Damit können Gefährder, von denen die Begehung einer Straftat erwartet wird, festgesetzt werden.

Videoüberwachung stärken: Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und zentraler Orte, muss ausgeweitet werden. Das stärkt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, erleichtert die Fahndung nach Gefährdern, und erlaubt schnellere Ermittlungen nach Straftaten. Darüber hinaus fordern wir einen ebenso raschen Weiterausbau der rechtlichen und technischen Möglichkeiten zur Gesichtser-kennung. Ebenso sollten weitere neue Möglichkeiten der virtuellen Videoüber-wachung mittels einer Bildauswertungssoftware herangezogen werden.

Ausschöpfung des Rechtsrahmens bei der Abschiebung von Gefährdern: Gefährdern, deren Abschiebung Hindernisse entgegenstehen, können durch die Innenministerien auch heute schon auf dem Wege einer Abschiebungsanord-nung strikte Meldepflichten bei der Polizei auferlegt werden. In diesem Rahmen darf ein bestimmter Wohnort nicht verlassen werden. Bei Zuwiderhandlung droht U-Haft. Dieses Rechtsmittel gilt es flächendeckend einzusetzen.

Schärfere Bestrafung von Identitätsverschleierung und Benutzung von Mehrfachidentitäten: Ausländerbehörden und das BAMF sollen beim Vorliegen von Erkenntnissen zur Identitätsverschleierung und/oder der Benutzung von Mehrfachidentitäten stärker die Möglichkeit nutzen, ein Ermittlungsverfah-ren wegen Falschangaben im Verwaltungsverfahren zur Erlangung von Aufent-haltstiteln (§ 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG) anzustrengen. Staatsanwaltschaften sollen in diesen Verfahren den Strafrahmen ausschöpfen. Verfahren wegen uner-laubter Einreise sollen seitens der Staatsanwaltschaft künftig nicht mehr vor dem Ende des Asylverfahrens eingestellt werden; vielmehr ist in diesem Rah-men standardmäßig prüfen, ob zugleich eine Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG vorliegt. Gefährder, bei denen ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und Identitätsbetrug anhängig ist, sollen unverzüglich angeklagt und über diesen Weg in Haft mit anschließender Abschiebehaft gebracht werden.

Missbrauch des Personenstandrechtes erschweren: Den zuständigen Landes-behörden (Ausländerbehörde, Jugendamt, Standesamt) muss in den Fällen, in denen es begründete Hinweise gibt, dass eine Vaterschaft mit dem vorrangigen Ziel der Erlangung von Aufenthaltstiteln und Sozialleistungen anerkannt werden soll bzw. anerkannt wurde, das Recht zur Ablehnung der Vaterschaftsaner-kennung und zur Überprüfung destatsächlichen Vaterschaftsverhältnisses (Befragungen, Vaterschaftstest) bzw. zur Anfechtung der Vaterschaft eingeräumt werden. Des Weiteren sollen die Ausländerbehörden und das BAMF beim Vor-liegen von Erkenntnissen zum Missbrauch des Personenstandsrechts (Scheinva-terschaften, Scheinehen)stärker die Möglichkeit von Ermittlungsverfahren wegen Falschangaben im Verwaltungsverfahren zur Erlangung von Aufenthaltsti-teln (§ 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG) nutzen. Die Anerkennung nichtleiblicher Kinder aus sachfremden Motiven darf keine aufenthaltsrechtliche Belohnung er-fahren, da sie zusätzlich zu den aufenthaltsrechtlichen Belangen verheerende Folgen für die betroffenen Kinder hat. Eine Scheinvaterschaft vereitelt deren Rechte auf Kenntnis der Abstammung und den Umgang mit dem leiblichen Vater.

Einrichtung und Vernetzung digitaler Landesabwehrzentren: Auf Landesebene sollten digitale Abwehrzentren eingerichtet werden, die untereinander einen automatischen Datenaustausch pflegen und auf Bundesebene zentral koordi-niert werden. Diese Zentren sollen Radikalisierungsprozesse und -tendenzen frühzeitig erkennen und Online-Aktivitäten von potentiellen Gefährdern über-wachen.

Einführung elektronischer Aufenthaltsüberwachung: Personen, die von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft wurden, müssen mit allen rechts-staatlich zur Verfügung stehenden Mitteln stärker beobachtet werden. Für Gefährder – nicht erst verurteilte und aus der Haft entlassene Extremisten-, sind die Voraussetzungen für die Anwendung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu schaffen.

Strafrecht konsequent anwenden: Für die Akzeptanz unserer Rechtsordnung ist es wichtig, dass ein Straftäter nicht erst Monate oder Jahre nach der Tat vor Gericht steht. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen von dem in der Strafprozessordnung vorgesehenen beschleunigten Verfahren verstärkt Ge-brauch machen, damit eine sofortige Behandlung erfolgt.

 

Dieser Beitrag wurde in Allgemein, Beschlüsse veröffentlicht. Erstellen Sie ein Lesezeichen.
MENU