Entschließung der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz zur Beschleunigung von Verkehrsplanungen

1. Für die Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen ist klar: Das Instrument der Verbandsklage hat sich im Grundsatz bewährt. Mit ihr wurde eine Möglichkeit geschaffen, den berechtigten, den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes wirksam Geltung zu verschaffen. Allerdings ist in den letzten Jahren eine Entwicklung zu beobachten, die Verbandsklage nicht als Möglichkeit des Rechtsbehelfs gegen Planfeststellungsbeschlüsse zu betrachten, sondern als ein ideologiegeleitetes politisches Blockadeinstrument. Die Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen wollen daher die Verbandsklage vor weiterem Missbrauch schützen, indem dieses Instrument stärker auf konkrete umwelt- und naturschutzfachliche Fragestellungen ausgerichtet wird. Damit soll der spezifischen Missbrauchsanfälligkeit der Verbandsklage entgegengewirkt werden.

2.  Darüber hinaus ist im Sinne der notwendigen Infrastruktur der gesamte Planungsprozess aus Sicht der Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen zu beschleunigen. Im Bundesfernstraßengesetz gibt es die Möglichkeit, für bestimmte Vorhaben, die ein beschleunigtes Planungsverfahren erfordern, die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts anzuordnen. Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU spricht sich dafür aus, zu prüfen, für möglichst alle Ersatzneubauten (insbesondere Brücken) eine solche erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts angeordnet werden kann.

3.   Für die Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU ist klar: Gerade im Zuge einer Beschleunigung von Planungsverfahren muss künftig dauerhaft deutlich mehr Geld als bisher aus dem allgemeinen Steueraufkommen für Infrastrukturvorhaben bereitgestellt werden.

 Begründung:

Die notwendige Schließung noch immer bestehender Lücken im überregionalen Verkehrsnetz wird durch die in Deutschland geltenden gesetzlichen Anforderungen bei der Durchführung von Infrastrukturprojekten immer wieder erheblich verzögert. Dem steht entgegen, dass die Bundesrepublik Deutschland als wettbewerbsfähige Volkswirtschaft auch in Zukunft erhebliche Investitionen in die Infrastruktur vornehmen muss, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Neben einer entsprechenden politischen Prioritätensetzung ist auch eine Änderung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich.

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