Entschließung der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz Innere Sicherheit auch in Zeiten wachsender terroristischer und religiöser Gewaltbereitschaft bewahren

 Islamistischen Terrorismus bekämpfen

 Die Bundesrepublik Deutschland ist nach wie vor ein sehr sicheres Land. Dies verdanken wir zu einem großen Teil den Mitarbeitern unserer Sicherheitsbehörden, die häufig ihre eigene Gesundheit oder gar ihr Leben aufs Spiel setzen, um uns zu schützen. Die Innere Sicherheit in Deutschland sieht sich aktuell jedoch mit verschiedenen sicherheitsrelevanten Herausforderungen konfrontiert, denen wir effizient begegnen müssen. Auf der einen Seite steht die erhebliche Bedrohungslage durch den internationalen islamistischen Terrorismus, auf der anderen Seite schafft die rechtsextreme Szene ein Gefahrenpotenzial für Bürger und Polizei, dem wir entschlossen entgegen treten müssen. Drittens ist das Augenmerk auch auf die weiterhin hohe Gewaltbereitschaft der linksextremistischen Szene zu richten.

 Dem islamistischen Terrorismus muss weiterhin unsere ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet sein. Wir müssen der Anwerbung von Dschihadisten auf allen Ebenen entschlossen entgegentreten. Die Überwachung gewaltbereiter Islamisten, insbesondere junger gewaltorientierter Salafisten, die zum Teil in Kampfgebieten waren oder dahin wollen, ist weiter zu intensivieren. Durch eine Erweiterung des § 28 im Staatsangehörigkeitsgesetz sollen Deutsche mit einer zusätzlichen ausländischen Staatsangehörigkeit, die im Ausland für eine terroristische Vereinigung kämpfen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

Die Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen begrüßen die neuen bundesgesetzlichen Regelungen, mit denen die Finanzierung von terroristischen Gruppierungen und die beabsichtigte Ausreise in so genannte Terrorcamps unter Strafe gestellt wird. Gleiches gilt für die neue Möglichkeit, mit der bei Terrorismusverdacht der Personalausweis zeitweise entzogen werden kann.

 Wir müssen jede rechtliche Möglichkeit nutzen, die Ausreise von Dschihadisten mit deutscher Staatsangehörigkeit zu verhindern, etwa durch Passentzug, Entzug des Personalausweises und Ausreiseverbote. Wo möglich, sind bei Dschihadisten ohne deutsche Staatsangehörigkeit aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen und eine Wiedereinreise zu verhindern.

Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen sehen die Notwendigkeit, sich auf Terrorlagen wie Paris und Kopenhagen auf Bund- und Länderebene besser einzustellen. Die Leistungsfähigkeit der Polizeien der Länder und des Bundes soll ebenso wie die Ausstattung, die organisatorische, personelle und taktische Ausgestaltung überprüft werden. Die CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden halten die Unterstützung der Sicherheitsbehörden der Länder durch den Bund bei Terrorlagen für unabdingbar.

Unterstützung findet dies auch im Ausbau und der Verbesserung des Informationstransfers zwischen den Polizeien und Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten. Der Austausch von Fluggastdaten muss ebenso möglich sein, wie das Einfrieren von Geld von Terroristen und ihren Helfern oder die Suche nach Kriminellen im Internet. In Deutschland müssen wir deshalb auch zügig die Einführung der Speicherung der Kommunikationsverkehrsdatenverabschieden. EU-weit muss darüber diskutiert werden, ob und wie EUROPOL gestärkt und zu einer richtigen Plattform für den Kampf gegen den Terrorismus ausgebaut werden kann.

 Verbesserter Schutz für Polizei und Rettungskräfte

Im März dieses Jahres schockierte uns erneut eine Welle linksextremistischer Gewalt – diesmal in Frankfurt, als randalierende Chaoten und Straftäter Polizeibeamte und Polizeistationen angriffen und mit blinder Zerstörungswut Schäden in Millionenhöhe verursachten. Die Ereignisse in Frankfurt am Main haben neuerlich gezeigt, dass die Partei DIE LINKE ein ungeklärtes Verhältnis insbesondere zu linksextremer Gewalt hat. Auch die jüngsten Attacken in Leipzig, als Steine gegen das Bundesverwaltungsgericht flogen, zeigen die Militanz der Linksextremisten.

 Die politisch motivierte Kriminalität von Linksextremen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Linksextreme Straftaten müssen klar als solche benannt werden, und dürfen in keinem Fall mit ihren vermeintlich legitimen Motiven gerechtfertigt werden. Linksextreme Gewalttäter gefährden Freiheit und Sicherheit. Linksextreme Gruppen und Personen propagieren offen ihr Ziel, die bürgerliche Gesellschaft und den bürgerlichen Staat zu zerschlagen und an seiner Stelle eine neue, anarchistische oder kommunistische Gesellschaftsordnung errichten zu wollen. Sie sind nicht nur antikapitalistisch, sondern auch demokratiefeindlich eingestellt. Die notwendige Bekämpfung rechtsextremistisch und islamistisch motivierter Gewalt darf den Blick auf linke und linksextremistische Gewalt nicht trüben und muss weiter intensiviert werden.

 Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen stehen voll und ganz zu Meinungs- und Versammlungsfreiheit als Kernbestandteile unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Was aber in Frankfurt und Leipzig geschehen ist, hat mit Meinungs- oder Demonstrationsfreiheit nichts zu tun. Gewalt gegen politisch Andersdenkende, die Repräsentanten des Staates oder gar gegen unbeteiligte Bürger ist durch nichts zu rechtfertigen und mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Toleranz gegenüber Gewalt gibt es nicht.

 Die Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen werden auch in Zukunft alles daran setzen, um das Recht der friedlichen Demonstranten zu gewährleisten, ihre Meinung und ihre Kritik äußern zu können. Den Unfriedlichen aber werden wir mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Dazu gehört auch die konsequente Durchsetzung des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots. Verstöße dagegen müssen bundesweit als Straftat verfolgt und geahndet werden.

Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen unterstützen vor diesem Hintergrund die Bundesratsinitiative des Landes Hessen, einen eigenen Straftatbestand zu schaffen, der zum Ausdruck bringt, dass Angriffe auf Polizeibeamte sowie auf andere Einsatzkräfte ein besonderes Unrecht darstellen, unabhängig davon, ob diese eine Vollstreckungshandlung vornehmen oder nicht. Durch Einführung eines solchen Straftatbestandes kann der Gesetzgeber deutlich machen, dass er Angriffe gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte strafrechtlich in besonderer Weise ächtet. Die Betroffenen erfahren dadurch den erforderlichen Rückhalt für ihren Dienst im Interesse unseres Rechtsstaates.

 V-Leute sind für die Arbeit des Verfassungsschutzes unverzichtbar

Vertrauensleute (V-Leute) sind Personen, die für die Verfassungsschutzbehörden verdeckt Informationen über extremistische Bestrebungen beschaffen. Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen möchten auch in Zukunft nicht auf den Einsatz von sorgfältig ausgewählten V-Leuten verzichten. Eine wehrhafte Demokratie muss das Innenleben verfassungsfeindlicher oder extremistischer Organisationen kennen, um frühzeitig Gefahren wie Terroranschläge zu erkennen und so verhindern zu können. Verfassungsfeindliche und extremistische Organisationen agieren oft höchst konspirativ. Wir sind daher auch auf Informationen von V-Leuten angewiesen. Der Einsatz von V-Leuten ist hierfür ein unverzichtbares Mittel der Informationsgewinnung.

Die in Thüringen geplante weitgehende Abschaffung von V-Leuten stellt daher ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Dies kann sich nicht nur in Thüringen selbst, sondern auch im Hinblick auf den notwendigen Austausch von Informationen im Verfassungsschutzverbund insgesamt negativ auf die Sicherheitslage in allen Ländern auswirken. Besonders betroffen ist davon der Phänomenbereich des Rechtsextremismus‘.

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